faceIT-embargo
Die Europäische Gemeinschaft hat auf der Grundlage von Resolutionen des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus
dienen. Diese Verordnungen gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es
werden nicht mehr nur ganze Länder unter Embargo gestellt, sondern auch einzelne
Personen.
Grundlegende Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu den länderunabhängigen
Embargomaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 01.04. 2009, das die aktuelle
Sach- und Rechtslage erläutert.
Alle Firmen unterstehen der Pflicht, die Beschränkungen eines Personenembargos
einzuhalten. Hierbei ist es egal, ob es sich um eine Spedition, eine Bank oder einen
Dienstleister handelt.
faceIT-embargo ist eine Inhouse-Lösung zur Sanktionslistenprüfung
in Ihrem Unternehmen.
faceIT-dualuse
Die EG-Dual-Use-VO (Verordnung (EG) Nr. 428/2009). ist für viele Unternehmen
eine besondere Herausforderung. faceIT-dualuse bietet hier eine effektive
Unterstützung. Ähnlich der Embargo-Prüfung werden mit faceIT-dualuse nicht
Geschftpartner mit Personensanktionslisten verglichen, sondern Artikel- bzw.
Stücklisten mit frei verfügbare Dual-Use-Güterlisten.
faceIT-pep
Wie auch bei faceIT-embargo richtet sich die Aufgabe von faceIT-pep der Prüfung
der Identität der Geschäftspartner. Mit der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des
Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist
dies zwingend erforderlich. Politisch exponierte Personen (PEP´s) wie Mitglieder der
Regierungen und Parlamenten, hohe Militärangehörige, etc., einschließlich ihrer
Familienangehörigen müssen im Geschäftsprozess identifiziert werden.
Referenzen
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