faceIT-embargo Die Europäische Gemeinschaft hat auf der Grundlage von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es werden nicht mehr nur ganze Länder unter Embargo gestellt, sondern auch einzelne Personen. Grundlegende Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu den länderunabhängigen Embargomaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 01.04. 2009, das die aktuelle Sach- und Rechtslage erläutert. Alle Firmen unterstehen der Pflicht, die Beschränkungen eines Personenembargos einzuhalten. Hierbei ist es egal, ob es sich um eine Spedition, eine Bank oder einen Dienstleister handelt. faceIT-embargo ist eine Inhouse-Lösung zur Sanktionslistenprüfung in Ihrem Unternehmen.   faceIT-dualuse Die EG-Dual-Use-VO (Verordnung (EG) Nr. 428/2009). ist für viele Unternehmen eine besondere Herausforderung. faceIT-dualuse bietet hier eine effektive Unterstützung. Ähnlich der Embargo-Prüfung werden mit faceIT-dualuse nicht Geschftpartner mit Personensanktionslisten verglichen, sondern Artikel- bzw. Stücklisten mit frei verfügbare Dual-Use-Güterlisten. faceIT-pep Wie auch bei faceIT-embargo richtet sich die Aufgabe von faceIT-pep der Prüfung der Identität der Geschäftspartner. Mit der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist dies zwingend erforderlich. Politisch exponierte Personen (PEP´s) wie Mitglieder der Regierungen und Parlamenten, hohe Militärangehörige, etc., einschließlich ihrer Familienangehörigen müssen im Geschäftsprozess identifiziert werden. Referenzen © exITed GmbH|faceITsolutions 2011 - Alle Rechte vorbehalten Impressum